Wiederholungsprüfungen nach Norm gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung
Sämtliche aktive Medizinprodukte (hierzu zählen beispielsweise elektrisch oder pneumatisch betriebene Geräte) müssen in einem bestimmten Intervall (Vorgabe des Herstellers oder nach Einschätzung einer Fachkraft) zwischen sechs und 36 Monaten auf ihre technische Sicherheit überprüft werden. Es ist Aufgabe des Medizinproduktebetreibers diese Wiederholungsprüfungen zu veranlassen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit uns mit der wiederkehrenden sicherheitstechnischen Prüfung zu beauftragen. Kontaktieren Sie uns und erhalten kostenfrei ein Angebot zugesandt oder Erstinformation bei einem Telefonat. Jede weitere Prüfung wird zeitgerecht geplant. Wir kümmern uns darum.
Neben der Prüfpflicht besteht ebenso die Pflicht zur Führung eines Geräteverzeichnisses, welches ebenfalls von uns geführt werden kann. Hierfür fordern Sie noch heute ihre Informationen (kostenfrei) an.
Rechtsvorschrift Medizinproduktebetreiberverordnung (neues Fenster)